Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden möchte ich Sie über die wichtigsten Dinge bzgl. der Anmeldung Ihres Kindes an unserem Gymnasium in Kenntnis setzen.
Eltern, deren Kind während des laufenden Schuljahres an unser Gymnasium wechseln soll, müssen folgende Dokumente abgeben:
Weitere Dokumente erhalten Sie dann nach der Anmeldung.
1. Anmeldung für Schüler nach Abschluss der Klassenstufe 4
► Hier erhalten Sie die folgenden Informationen für die Anmeldung für die kommende Klassenstufe 5 in Form eines Elternbriefs als PdF.
Diejenigen Kinder, die am 14.02.2025 von der Grundschule eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, können Sie zu folgenden Terminen im Sekretariat unseres Gymnasiums anmelden:
Tag | Datum | Zeit |
Montag | 03.03.2025 | 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Dienstag | 04.03.2025 | 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 05.03.2025 | 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Donnerstag | 06.03.2025 | 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 07.03.2025 | 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule, und nur mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Original der Bildungsempfehlung
Kopie des zuletzt erstellten Jahreszeugnisses und der zuletzt erteilten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
Kopie der Geburtsurkunde
den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Nachweis zum Masernschutz
ggf. ausgefüllter Antrag zur Schülerbeförderung
(Antrag kann unter www.vms.de heruntergeladen werden)
(Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.)
Eltern, die Ihr Kind ohne eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bei uns anmelden möchten, vereinbaren bitte telefonisch mit mir einen Termin, da zahlreiche Formalitäten und Terminabsprachen zu tätigen sind. Auch für Sie gilt der Anmeldezeitraum bis 07.03.2025. Am 11.03.2025 um 9.30 Uhr findet für diese Schüler die angekündigte Leistungserhebung an unserem Haus statt. Sie wird zentral erstellt und berücksichtigt zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde. Eine Benotung erfolgt nicht.
Nach Auswertung der Leistungserhebung findet im Zeitraum vom 11. bis zum 20.03.2025 ein Beratungsgespräch, das von den Eltern unbedingt wahrzunehmen ist, statt.
Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrags zur Aufnahme am Gymnasium. In diesem Fall ist der Schüler von den Personensorgeberechtigten bis zum 21.03.2025 an der gewünschten Oberschule anzumelden.
Den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes am Gymnasium erhalten Sie am 16.05.2025.
Eine Anmeldung für Schüler der 4. Klasse, die keine Bildungsempfehlung haben, ist nur zum Schulhalbjahr möglich. Am Ende des Schuljahres können nur noch diejenigen Schüler an das Gymnasium wechseln, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten. Der Antrag auf Aufnahme des Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl kann dann bis zum 23.06.2025 gestellt werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt bis zum 07.07.2025.
In den letzten Jahren konnten wir stets alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Sollte unsere Kapazität im kommenden Schuljahr wider Erwarten jedoch nicht ausreichen, gelten folgende Aufnahmekriterien:
Geschwisterkinder, die auch im Schuljahr 2025/26 unsere Schule besuchen werden,
unzumutbarer Schulweg (keine andere aufnahmefähige Schule ist innerhalb von 60 Minuten erreichbar),
Schulweg (Entfernung Wohnort-Schule),
Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtefallsituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Platz an unserer Schule zu haben.
2. Anmeldung für Schüler nach Abschluss der Klassenstufe 5 oder 6
Für Schüler der Klassen 5 und 6, die die Absicht haben, an ein Gymnasium zu wechseln, wird keine Bildungsempfehlung mehr erstellt. Die Eltern teilen Ihren Wunsch dem Klassenleiter bis zum 03.03.2025 formlos mit. Der Klassenleiter führt bis zum 07.03.2025 eine Bildungsberatung durch.
Die Kriterien für die Aufnahme am Gymnasium lauten:
Der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch beträgt 2,0 und besser.
Keines dieser Fächer darf mit „ausreichend oder schlechter“ bewertet werden und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern muss besser als 2,5 sein.
Das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung lassen erwarten, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
Die Eltern stellen bis zum 11.03.2025 einen Antrag auf Aufnahme an dem Gymnasium ihrer Wahl. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden.
3. Anmeldung für Schüler nach Abschluss der Klassenstufe 10
Eltern von Schülern, die nach der Klassenstufe 10 an ein Gymnasium wechseln wollen, müssen bis zum 07.03.2025 einen entsprechenden Aufnahmeantrag stellen. Sofern eine zweite Fremdsprache erlernt wurde, ist der Antrag am gewünschten Gymnasium zu stellen, sonst bei dem entsprechenden Landesamt für Schule und Bildung. Für Schüler, die die entsprechenden Aufnahmekriterien erst mit Bestehen der Realschulprüfung erfüllen, ist der Antrag bis zum 27.06.2025 zu stellen. Der Bescheid über die Aufnahme wird am 07.07.2025 erteilt.
Die Kriterien für die Aufnahme in die Klassenstufe 10 am Gymnasium lauten:
Der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis erreichten Noten sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern muss besser als 2,5 sein.
Die Prüfung zum Realschulabschluss wurde bestanden.
Sollten Sie Anfragen zur Anmeldung Ihres Kindes haben, so erreichen Sie uns unter 03763/2091.
Wir würden uns freuen, Ihr Kind an unserem Gymnasium begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Pyritz
Schulleiterin
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