Anmeldung für Schüler Klasse 5 für das Schuljahr 2026/2027 (aktuelle Klasse 4!!!)

Die kompletten (folgenden) Anmeldeinformationen für die kommende Klasse 5 als PDF.

 

Diejenigen Kinder, die am 06.02.2026 von der Grundschule eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, können Sie zu folgenden Terminen im Sekretariat unseres Gymnasiums anmelden:

Tag

Datum

Zeit

Montag

23.02.2026

7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag

24.02.2026

7.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

25.02.2026

7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag

26.02.2026

7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

27.02.2026

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Original der Bildungsempfehlung
  • Kopie des zuletzt erstellten Jahreszeugnisses und der zuletzt erteilten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  • Anmeldeformular (siehe Formularservice)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Nachweis zum Masernschutz
  • ausgefüllter Antrag zur Schülerbeförderung (www.vms.de)

 

Eltern, die Ihr Kind ohne eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bei uns anmelden möchten, vereinbaren bitte telefonisch einen Termin mit der Schulleitung, da zahlreiche Formalitäten und Terminabsprachen zu tätigen sind.

Auch für diese gilt der Anmeldezeitraum bis 27.02.2026.

Am 03.03.2026 um 9.30 Uhr findet für diese Schüler die angekündigte Leistungserhebung an unserem Haus statt. Sie wird zentral erstellt und berücksichtigt zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde. Eine Benotung erfolgt nicht.

Nach Auswertung der Leistungserhebung findet im Zeitraum vom 03. bis zum 12.03.2026 ein Beratungsgespräch, das von den Eltern unbedingt wahrzunehmen ist, statt.

Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrags zur Aufnahme am Gymnasium. In diesem Fall ist der Schüler von den Personensorgeberechtigten bis zum 13.03.2026 an der gewünschten Oberschule anzumelden.

Den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes am Gymnasium erhalten Sie am 22.05.2026.

Eine Anmeldung für Schüler der 4. Klasse, die keine Bildungsempfehlung haben, ist nur zum Schulhalbjahr möglich. Am Ende des Schuljahres können nur noch diejenigen Schüler an das Gymnasium wechseln, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten. Der Antrag auf Aufnahme des Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl kann dann bis zum 29.06.2026 gestellt werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt bis zum 13.07.2026.

Eine Anmeldung für Schüler der 4. Klasse, die keine Bildungsempfehlung haben, ist nur zum Schulhalbjahr möglich. Am Ende des Schuljahres können nur noch diejenigen Schüler an das Gymnasium wechseln, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten. Der Antrag auf Aufnahme des Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl kann dann bis zum 29.06.2026 gestellt werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt bis zum 13.07.2026.

Kriterien bei überschrittener Aufnahmekapazität

Sollte die Aufnahmekapazität unserer Schule im kommenden Schuljahr bedauerlicherweise nicht ausreichen, werden wir Schülerinnen und Schüler gemäß folgender Rangfolge an unserem Gymnasium aufnehmen:

  1. Geschwisterkinder: Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.

  2. unzumutbarer Schulweg: Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen.

  3. Gemeindezugehörigkeit: Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben.

  4. Losentscheid

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Platz an unserer Schule zu haben.

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